Marktwert (International)
Der Marktwert ist der geschätzte Betrag zu dem eine Immobilie in einem funktionierenden Immobilienmarkt zum Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber nach angemessenen Vermarktungszeitraum in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt.
Diese Marktwertdefinition deckt sich inhaltlich mit dem in Deutschland gebräuchlichen Verkehrswertbegriff nach § 194 BauGB.
Sachwert
Der Sachwert ist der Wert, der nach einer von den Wiederbeschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes ausgehenden Wertermittlungsmethode, dem so genannten Sachwertverfahren, ermittelt wird. Identische Wertbegriffe sind Substanzwert, Vermögenswert, Versicherungswert, Realwert, Reproduktionswert etc.
Verkehrswert
(§195 BauGB)
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im Zeitpunkt auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstückes oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert (Reproduktionswert) ist der Betrag, der für die Beschaffung des zu bewertenden Wirtschaftsgutes an einem bestimmten Zeitpunkt aufzuwenden gewesen wäre. Bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes ist der Zustand des Wirtschaftsgutes zu berücksichtigen, den es zu diesem Zeitpunkt hat. Der Wert für ein gleichartiges, aber neues Wirtschaftsgut wäre der Neuwert.
Zeitwert
Der Zeitwert (Marktwert/Tageswert) ist der Wert, den ein Wirtschaftsgut an einem bestimmten Zeitpunkt hat. Dabei kann es sich um den Wiederbeschaffungswert, den gemeinen Wert oder den Teilwert handeln.