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Honorar Verkehrswertgutachten
Grundsätzlich ist das Honorar frei vereinbar. Eine Orientierung bildet die BVS-Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien.
(BVS Richtlinie)
Alle Honorare verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer sowie Auslagen für amtliche Dokumente und Nebenkosten.
Einem Verkehrswertgutachten geht eine gründliche Besichtung der Immobilie sowie intensive Recherche über rechtliche Zustände voraus. Die Verkehrswertermittlung wird durch gesetzliche Normen geregelt und dient als wichtige vertrauensbildende Grundlage für Verhandlungen mit den Vertragspartnern (z.B. Anwälten, Gerichten, Steuerberatern, Kaufinteressenten, Erbangelegenheiten.
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Honorar Beratungsleistungen
Das Honorar für Wertschätzungen,
Beleihungswertermittlungen, Portfoliobewertungen, Mietwertgutachten, Gutachtliche Stellungnahme,
Aktualisierung von Fremdgutachten, Standortanalysen und über Beratungsleistungen ist frei vereinbar.
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